AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

§ 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Unternehmen Die Ortungstechniker (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen der Leckortung, Bautrocknung, Ozonbehandlung und damit verbundene Dienstleistungen.

§ 2 Leistungsumfang und Vertragsschluss

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

  2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots oder durch die Unterzeichnung des Auftragsprotokolls vor Ort zustande.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum Einsatzort zum vereinbarten Termin möglich ist.

  2. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über den Verlauf von verdeckten Leitungen (Strom, Gas, Wasser) zu informieren, sofern diese nicht Gegenstand der Ortung sind.

  3. Für die Dauer der Trocknungsmaßnahmen stellt der Auftraggeber den benötigten Baustrom kostenfrei zur Verfügung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise gemäß Angebot oder aktueller Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  3. Bei umfangreichen Trocknungsmaßnahmen ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

  2. Bei der Leckortung wird mit modernster Technik gearbeitet. Eine 100%ige Erfolgsgarantie für die zerstörungsfreie Punktortung kann jedoch aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht in jedem Einzelfall gegeben werden.

  3. Für Schäden an Leitungen, deren Verlauf dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben wurde oder die nicht den geltenden DIN-Normen entsprechen, wird keine Haftung übernommen.

§ 6 Ozonbehandlung (Besondere Hinweise) Bei Durchführung einer Ozonisierung verpflichtet sich der Auftraggeber, dafür Sorge zu tragen, dass sich während der Behandlung keine Personen, Tiere oder Pflanzen in den betroffenen Räumen aufhalten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung dieser Sicherheitsvorschrift entstehen.

§ 7 Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Kandern).